Das sind die Klassen, die wir in unserer Fahrschule in Kirchheim unter Teck ausbilden:

A1,A2, A, B196, B197, B, B96, BE 

Fahrerlaubnisklasse A1
Krafträder mit

  • Hubraum von nicht mehr als 125 cm³,
  • Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg,

auch mit Beiwagen.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit

  • symmetrisch angeordneten Rädern und
  • Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • Leistung von bis zu 15 kW
Klasse A2
Krafträder mit

  • Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist und
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg,

auch mit Beiwagen.

Klasse A
Krafträder mit

  • Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h,

auch mit Beiwagen.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit

  • Leistung von mehr als 15 kWoder
  • mit symmetrisch angeordneten Rädern und
  • Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • Leistung von mehr als 15 kW.
Klasse B mit Schlüsselzahl 196 (keine eigene Fahrerlaubnisklasse)
Fußnote 2)
Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt im Inland auch zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) der Klasse A1

Klasse B mit Schlüsselzahl 197

Grundausbildung

Die Grundausbildung findet zu einem Großteil auf einem Automatikfahzeug statt. Sie kann auch mit einem Schaltfahrzeug begonnen werden.

Die Prüfungsvorbereitung und die Festestellung der Prüfungsreife findet auf einem Automatikfahrzeug statt.

Es ist eine Testfahrt von mind. 15 Minuten Dauer vorgeschrieben. Die Testfahrt muss vor der fahrpraktischen Prüfung erfolgreich absolviert sein.

Praktische Prüfung
Die Prüfungsfahrt findet auf einem Automatikfahrzeug statt.

Fahrerlaubnisklasse B

Klasse B

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

  • mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.5 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer

Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.

Klasse B mit Schlüsselzahl 96

(keine eigene Fahrerlaubnisklasse)

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit

  • zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und
  • zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg
Fahrerlaubnisklasse BE

Klasse BE

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg

Wir bieten jetzt auch die Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer an.

Voraussetzungen zur Gabelstaplerausbildung:

– Mindestalter 18 Jahre
– Wenn auf öffentlichen Straßen gefahren wird, Führerschein Klasse B bzw. L